Todesfall
Benachrichtigung
- Feststellung des Todes durch den Arzt, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter.
- Pfarrer sofort benachrichtigen. Es ist nötig, den Pfarrer zu informieren, wenn ein Familienangehöriger schwer krank ist. Im Todesfall muss der Pfarrer auch sofort informiert werden. Sonst kann es sein, dass sich ein anderer Pfarreianlass, der nicht verschoben werden kann, mit dem geplanten Beerdigungsdatum kreuzt.
- Beerdigungstermin mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen.
- Bestattungsinstitut kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten.
Gemeinde wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen. - Beerdigungsbewilligung des Zivilstandamtes dem Pfarrer abgeben.
- Aufbahrung: Ort der Aufbahrung festlegen.
- Angehörige und Freunde benachrichtigen.
- Todesanzeige aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen.
- Sarg und Kreuz bestellen – Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden.
- Totengewand bereitstellen.
- Kränze und Blumen bestellen – Dies kann zusammen mit dem Bestattungsinstitut erledigt werden.
- Eventuell Vereine benachrichtigen – Verbände, Vereinigungen, (letzter) Arbeitgeber, Schule. Kirchenchor und Organisten orientieren.
- Zusätzliche Priester müssen persönlich eingeladen werden.
- Weitere Vorkehrungen
- Sargträger bestimmen. Ein Kreuzträger und ein Sargbouqetteträger bestimmen.
- Messvorbereitung, Termin für das Begräbnisgespräch mit dem Pfarrer abmachen
Beim Pfarrer Lebenslauf abgeben
Mit dem Pfarrer die Beerdigungsmesse besprechen.
Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit festlegen.
Beerdigungsmahl: mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen. Das Mahl findet gewöhnlich in der MZA statt
Mit den Wirten Kontakt aufnehmen wegen Apéro. - Abonnemente: Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden.
Versicherung: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse,
Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen benachrichtigen. (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen.) - Danksagung und Andenken in der Zeitung nach der Beerdigung.
Danksagung und Nachruf, evtl. Totenbildchen. - Grabschmuck-Grabmäler-Grabgebühren
Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmahl dem Friedhofreglement entsprechen. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglementes festgelegt. - Bemerkungen
Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Bestattungsunternehmen anvertraut werden.